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Bergung und Vernichtung an Land

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VERDACHTSPUNKTBERGUNG


Die Bergung von Kampfmitteln erfolgt von speziell ausgebildeten Kampfmittelräumern mit Befähigung nach §20 des Sprenggesetzes. Ihr Befähigungsschein berechtigt sie zum Umgang mit Fundmunition und Sprengstoffen sowie zur Identifikation und Vernichtung von Kampfmitteln. Die Kampfmittelräumer, auch Feuerwerker genannt, leiten unsere Räumstellen im Sinne von §19 SprenG. Auf diesen beaufsichtigen sie einen oder mehrere Räumtrupps, welche häufig aus einem Sondierer und einem Maschinisten mit Kettenbagger bestehen. Die Größe und Zusammenstellung der Räumtrupps hängt dabei stark von den Aufgabenstellungen ab.

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Kampfmittelräumer nach §20 SprengG beim Freilegen von Fundmunition


Mit geophysikalischen Sondierungen oder durch Luftbildauswertungen werden Verdachtspunkte lokalisiert und hinsichtlich eines Kampfmittelverdachtes ausgewertet. Anschließend werden die mit einem Kampfmittelverdacht festgestellten Verdachtsobjekte von den Räumtrupps unter größter Vorsicht freigelegt. Bei tiefer liegenden Verdachtspunkten kommt ein speziell ausgerüsteter Kettenbagger (DGUV-I 201-027) zum Einsatz, mit dem ein lagenweiser Bodenabtrag bis zu einem Sicherheitsabstand zum Verdachtsobjekt durchführt wird. Aus Sicherheitsgründen wird der Abstand zu dem vermuteten Objekt permanent mit einem Handsuchgerät überprüft. Im Nahbereich des Verdachtsobjektes wird das Aufgraben vom Feuerwerker manuell mittels Handschachtungen und möglichst berührungsfrei ausgeführt. Das freigelegte Objekte wird vom Kampfmittelräumer nach §20 SprengG untersucht, identifiziert und bewertet. Je nach Bundesland und Gesetzgebung wird nach der Identifikation von Kampfmitteln der zuständige behördliche Kampfmittelräumdienst bestellt oder das Objekt direkt von uns geborgen.

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Geborgene 1000 lbs Fliegerbomber nach der Entschärfung


Bei sehr tief liegenden Verdachtsobjekten, welche mit konventioneller Erdbautechnik nicht mehr sicher erreicht und freigelegt werden können, kommt unsere „Leffer“ Verrohrungsmaschine mit einer Rohrtour von 2500 mm in Kombination mit einem 80 t Hydroseilbagger zum Einsatz.
Dieses Verfahren kommt auch bei schwierigen Rahmenbedingungen zum Einsatz, wenn das Einbringen konventioneller Verbausysteme z. B. aufgrund von Hindernissen im Untergrund ausscheidet. Auch in Situationen mit gespanntem Grundwasser, welche Wasserhaltungsmaßnahmen erfordern und deren ausgeprägte Absenktrichter die umliegende Bebauung gefährden würden, wird dieses Verfahren gezielt eingesetzt.

Die Bergung von Kampfmitteln erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, was durch die hohe Expertise unserer Mitarbeitenden gewährleistet wird. Unsere Räumtrupps sind stets auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung und mit modernster persönlicher Sicherheitsausstattung ausgerüstet. Die 100-prozentige Digitalisierung in der Dokumentation ist Grundlage aller unserer Prozesse.


EINSATZ / VORTEILE

  • Freilegen von Kampfmitteln
  • Identifizieren von Kampfmitteln
  • Bergen von Kampfmitteln
  • Bergen von Verdachtsobjekten
  • Freigeben von Kampfmittelverdachtsflächen
  • Nachsondierung der Bergungsfläche


DREHBOHRVERFAHREN


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Der Hydroseilbagger mit kombinierter Verrohrungsmaschine ist ein vielseitig einsetzbares Spezialgerät. Entwickelt für den Spezialtiefbau im Bergbau für Tiefenbohrungen bis 90 m dient es uns zur Bergung und Untersuchung von Verdachtsobjekten in anspruchsvollem Terrain.

 

Die einzigartige Gerätekombination im Bereich der Kampfmittelbergung ermöglicht es uns, Kampfmittel oder Verdachtsobjekte in sehr großer Tiefe unter schwierigen Rahmenbedingungen effizient und vor allem sicher freizulegen, zu identifizieren und schließlich zu bergen. Tiefliegende Verdachtsobjekte werden erschütterungsfrei vom Hydroseilbagger im Greiferbohr-Verfahren freigelegt.

c_verfahren-1   Freilegen des potenziellen Kampfmittels im Drehbohrverfahren

Ein Grundbruch wird durch die Wasserauflast im integrierten Rohrverbau der Verrohrungsmaschine verhindert. Dies ist besonders dort zwingend erforderlich, wo das Grundwasser hoch im Boden ansteht. Die Statik des Bodens bleibt durch den Rohrverbau sichergestellt, der mit einem Durchmesser von 2,5 Metern einen großzügigen und sicheren Arbeitsraum für alle weiteren Arbeitsschritte bietet.


c_verfahren1-3   Verrohrungsmaschine beim Drehbohren in die feste Gründung einer Kaimauer


Der Rohrverbau wird mit der Verrohrungsmaschine auch in schwierigem Untergrund mit Hindernissen lotrecht in den Boden gebracht.


c_verfahren2-1-1   Freilegen und Identifizieren des Kampfmittels durch den Taucher im Rohrverbau


Dabei teuft die leistungsstarke Maschine die Rohrtour auch durch Beton oder andere harte Hindernisse beliebig tief in den Boden ab. Parallel wird mit dem 14 Tonnen Greifer der Aushub entfernt, bis der Sicherheitsabstand zum Verdachtsobjekt erreicht ist. Anschließend wird das Verdachtsobjekt in der Wasserauflast durch nach §20 SprengG ausgebildete Berufstaucher mit Saug- und Spülgeräten freigelegt und identifiziert. Dieses Verfahren kann auch zur Bergung im Wasser von einer Hubinsel aus angewendet werden.

 

EINSATZ / VORTEILE

  • Freilegen von Verdachtsobjekten
  • Erschütterungsfreies Drehbohren
  • Integrierter Rohrverbau
  • Großer Arbeitsraum (Ø 2,5m) für die Bergung von Großkampfmitteln
  • Wasserauflast verhindert Grundbrüche
  • Keine Wasserhaltung erforderlich
  • Durchteufen von Hindernissen wie Stahlbetonbauteilen
  • Bis 90 m Tiefe einsetzbar
  • In direkter Nähe zum Bestand einsetzbar


VERNICHTUNG


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Die Vernichtung von Kampfmitteln unterliegt strengen Ansprüchen und Gesetzen. Je nach Bundesland und Zustand des geborgenen Kampfmittels kommen verschiedene Szenarien in Betracht. EGGERS Kampfmittelbergung bietet die Expertise für die Planung und Durchführung von konventionellen sprengtechnischen Vernichtungsverfahren, um Kampfmittel sicher und effektiv zu vernichten.

Bei Kampfmitteln die nicht transportfähig oder nicht handhabungsfähig sind, kann es notwendig sein, den Sprengstoff direkt zu vernichten. Unser erfahrenes Personal besitzt die erforderlichen Zertifikate, Ausbildungen und Befähigungsscheine, um bei Bedarf konventionelle sprengtechnische Vernichtungsverfahren an Kampfmitteln anzuwenden. Dabei setzen wir modernste Technologien und Sicherheitsvorkehrungen ein, um den maximalen Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die Vernichtung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen lokalen Behörden.

 

EINSATZ / VORTEILE

  • Vernichtung von nicht handhabungssicheren Kampfmitteln
  • Sicherung der Umgebung/Umwelt